Rechtsprechung
LAG Hessen, 02.12.2002 - 15 Ta 254/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hamburg, 18.05.2005 - 4 Ta 27/04
Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage
Das angerufene Beschwerdegericht sieht trotz der nicht unerheblichen Zahl abweichender Meinungen in Literatur und Rechtsprechung wiederum keinen Anlass, von den eben dargestellten Grundsätzen abzuweichen, zumal seine Auffassung durch neuerlich hinzugetretene Entscheidungen weiterer Landesarbeitsgerichte bestätigt wird: (LAG Niedersachsen 27.07.2000 - 5 Ta 799/99 - LAGE 5 KSchG Nr. 98; Hess. LAG 10.09.2002 - 15 Ta 98/02 - EzA-SD 2003, Nr. 2, 21 - und 02.12.2002 - 15 Ta 254/02). - LAG Hamburg, 07.05.2004 - 8 Ta 6/04
Keine Zurechnung von Anwaltsverschulden bei Wahrung Klagefrist des KSchG
Das Arbeitsgericht ist weiterhin zutreffend davon ausgegangen, dass die Versäumung der Frist auf einem eigenen Verschulden des Klägers und nicht auf einem Verschulden seines Prozessbevollmächtigten beruht, dessen Zurechnung gemäß § 85 II ZPO nach ständiger Rechtsprechung des LAG Hamburg (Bes. v. 24.1. 1997 - 4 Ta 29/96 - LAGE § 5 KSchG Nr. 85; Bes. v. 20.9. 1977 - 1 Ta 6/77 - NJW 78, 446; ebenso: LAG Frankfurt v. 2.12.2002 - 15 Ta 254/02 - n. v.; LAG Hamm v. 27.1. 1994 - 8 Ta 274/93 - NZA 94, 909) ausgeschlossen wäre.